Kanzlei Dr. Berthold Garstenauer

Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht in Salzburg

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf dem Fachgebiet Verwaltungsrecht. Die Erlangung einer behördlichen Bewilligung kann schnell unübersichtlich werden. Wir begleiten sie in allen Belangen des Bau- und Gewerberechts und bekämpfen mit Ihnen ungerechtfertigte Verwaltungsstrafverfahren.

Bau- und Gewerberecht

Von der Erlangung einer gewerbebehördlichen oder baurechtlichen Bewilligung für Ihr Bauvorhaben bis zur Bekämpfung von Schwarzbauten. Oftmals sind die Grenzen zu anderen juristischen Fachbereichen, etwa dem Immobilienrecht, fließend.

Verwaltungsstrafverfahren

Ihr Rechtsbeistand in Verwaltungsstrafsachen. Insbesondere wurde die Salzburger Raumordnung stets den wirtschaftlichen Veränderungen der Salzburger Immobilienlandschaft angepasst. Die zahlreichen Änderungen führen zu Unklarheiten und Unschärfen der Rechtslage. Diese Schwankungen können zu Verwaltungsstrafen führen, die nicht immer gerechtfertigt sind. Das Spektrum reicht von vermeintlich unzulässigen Zweitwohnsitzen bis zur sonstigen Nutzung von Immobilien wie etwa Kurzzeitvermietung. Oftmals sind mit Verwaltungsstrafen massive Eingriffe in Ihr Grundrecht auf Eigentum verbunden. Unser Team blickt auf jahrelange Erfahrung zurück und setzt alles daran, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen!

Der Jurist als Vermittler zwischen Bürger und Behörde

Unsere Kanzlei tritt als vermittelnde Partei zwischen Bürger und der Behörde auf. Das Verwaltungsrecht regelt eine Vielzahl unterschiedlicher rechtlicher Belange, deshalb fallen sowohl bauliche Genehmigungen als auch die Vermittlung bei Streitsachen in dieses Fachgebiet. Verwaltungsgebühren, Kommunalabgaben, Verwaltungsgebühren und Steuerangelegenheiten - all das ist Teil des Verwaltungsrechts.

Um inhaltlich und formal korrekte Anträge bei Behörden einzubringen, ist das Hinzuziehen eines juristisch kompetenten Partners unerlässlich. Wir unterstützen Sie von Anfang an und sorgen dafür, dass die richtige, zuständige Behörde adressiert wird.