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Viele Unschärfen beim Raumordnungsgesetz

Das neue Salzburger ROG ist teilweise in Kraft und wirft Fragen auf. Ein Rechtsanwalt aus Salzburg kritisiert beim Thema Zweitwohnsitze unklare Formulierungen und unverständliche Regelungen. Vermietungsformen wie Airbnb sind jedenfalls ausdrücklich erlaubt.

© Salzburger Nachrichten

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