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OGH-Urteil: Keine Betriebskosten mehr bei unklaren Mietverträgen

Ein neues Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat klargestellt, dass Mieter keine Betriebskosten zahlen müssen, wenn der Mietvertrag diese nicht klar und transparent auflistet. In einem konkreten Fall in Salzburg wurde eine Klausel im Mietvertrag, die die Betriebskosten nur beispielhaft nannte, für unwirksam erklärt. Die Mieter erhalten alle bereits gezahlten Betriebskosten zurück und sind künftig vollständig von Betriebskosten, Heizkosten und öffentlichen Abgaben befreit.

Wichtige Punkte des Urteils:

  1. Intransparente Vertragsklauseln sind unzulässig, besonders wenn sie nur beispielhaft Betriebskosten nennen.
  2. Mietverträge mit Textbausteinen gelten als Formularverträge und unterliegen dem Transparenzgebot (§6 Abs. 3 KSchG).
  3. Gewerbliche Vermieter müssen klare, verständliche und aktuelle Verträge vorlegen, sonst riskieren sie erhebliche finanzielle Nachteile.
  4. Mieter haben das Recht, gegen solche Klauseln rechtlich vorzugehen – auch bis zur letzten Instanz.

Das Urteil hat große Auswirkungen auf zukünftige Mietverträge und zeigt, wie wichtig es ist, diese sorgfältig zu prüfen – sowohl für Mieter als auch für Vermieter.

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