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Kurzzeitvermietung „Airbnb oder not to be“

Rechtsanwalt Dr. Berthold Garstenauer im Interview mit den Salzburger Nachrichten zur Rechtslage rund um die Kurzzeitvermietung über die Internetplattform „Airbnb“.

Dabei wird insbesondere auf die gesetzlichen Zulässigkeitserfordernissen nach § 5 des Salzburger Raumordnungsgesetzes eingegangen. Sind die raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, erfordert die Kurzzeitvermietung eine baubehördliche Genehmigung. Die Erteilung ist dabei an strenge Voraussetzungen geknüpft. Ausnahmen bestehen aber für den Fall, dass eine Wohnung bereits vor dem Stichtag 1. Jänner 2018 für touristische Beherbergungen verwendet wurde, sofern dies damals bau- und raumordnungsrechtlich zulässig war.

  • Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Zweitwohnsitz in Salzburg zu legalisieren
  • Wie sich ein Zweitwohnsitz in Salzburg definiert
  • Was bei der Legalisierung zu beachten ist
  • In welchem Fall sollte eine Meldung unterlassen werden?

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