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Geändertes Salzburger Raumordnungsgesetz (ROG)

Rechtzeitig vor der Salzburger Landtagswahl sollen mit einem neuen Raumordnungsgesetz (ROG) und einem neuen Grundverkehrsgesetz deutliche Signale gesetzt werden. Doch hinter den Bemühungen gegen „Zweitwohnsitze“ sehen Juristen einerseits fragliche Definitionen und Bestimmungen, andererseits Verstöße bei der Kontrolle, die in den Schutzbereich der Grund- und Verfassungsrechte eingreifen.

Laut den geplanten Gesetzen sollen Kontrollorgane mit umfangreichen Befugnissen ausgestattet werden und etwa mit einer bloßen Vollmacht der Behörde einfach eine Wohnung betreten können. Dafür benötigt selbst die Kriminalpolizei eine Anordnung der Staatsanwaltschaft und einen Durchsuchungsbeschluss des Haft- und Rechtsschutzgerichtes (vgl. § 120 der Strafprozessordnung, Fassung November 2022). Darüber hinaus sollen die Kontrollorgane auch „erforderliche Unterlagen“ verlangen dürfen, diese (einschließlich Geschäftsaufzeichnungen) einsehen und Kopien anfertigen. Weiters dürfen sie Datenbanken und Speichermedien öffnen, auswerten und Kopien herstellen. Wer das alles nicht zulässt, riskiert Strafen zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Wird der in einem Bescheid festgehaltene „gesetzliche Zustand“ nicht in einer angemessenen Zeit hergestellt, kann die Liegenschaft gerichtlich versteigert werden.

© Salzburger Nachrichten

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