Ein Salzburger Rechtsanwalt hat den Verfassungsgerichtshof angerufen.
Der Artikel behandelt die wesentlichen Inhalte der Verfassungsbeschwerde von RA Dr. Berthold Garstenauer. Konkret geht es um die Salzburger Regeln über Kurzzeitvermietung und verfassungsrechtliche Bedenken in Hinblick auf das Immobilieneigentum.